Rechtsanwalt Thomas Pfaudler ist seit 1996 als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und seit 2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nachdem er bereits in der Referendarausbildung Erfahrungen beim Arbeitsgericht Kempten gesammelt hatte, übernahm er in der Kanzlei 2004 das arbeitsrechtliche Referat.
RA Pfaudler betreut und vertritt gleichermaßen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in Prozessverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Einen maßgeblichen Anteil nehmen Kündigungsschutzverfahren ein. Die Frage, ob eine Kündigung berechtigt ist und ob ein ausreichender Grund gegeben ist, ist in diesen Verfahren von zentraler Bedeutung.
Daneben spielen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge, der wirksamen Befristung von Arbeitsverträgen, des Urlaubs einschließlich der Urlaubsabgeltung, des Betriebsüberganges oder der sog. freiwilligen Arbeitgeberleistungen eine große Rolle.
RA Pfaudler unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung speziell zugeschnittener Arbeitsverträge als auch bei deren Auslegung.
Er stimmt sich mit den weiteren Rechtsanwälten in der Kanzlei ab, sollte ein Fall Bezug zu einem anderen Fachbereich haben.