Sie haben eine offene Geldforderung, die Ihr Vertragspartner nicht begleicht?
Wir vertreten Gläubiger im Rahmen der Forderungsbeitreibung sowohl außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides oder eines sonstigen Zwangsvollstreckungstitels.
Nicht jeder Schuldner zahlt nach rechtskräftigem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens oder ist bereit, gegebenenfalls eine Teilzahlungsvereinbarung einzugehen. In diesen Fällen führen wir für unsere Mandanten das Zwangsvollstreckungsverfahren etwa im Wege der Mobiliar- oder Immobiliarvollstreckung sowie der Forderungs- oder sonstigen Vermögenspfändung.
Diesem Prozedere vorgeschaltet ist stets die Prüfung, ob beim Schuldner etwaige Insolvenzverfahren laufen oder deren Eröffnung beantragt ist. Für diesen Fall melden wir auf Wunsch Forderungen des Mandanten zur Insolvenztabelle an.