Rechtsanwalt Dr. Roland Veh ist seit 2009 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er betreut private und gewerbliche Mandanten in folgenden Bereichen, wobei im Mietrecht keine Festlegung ausschließlich auf Vermieter- oder Mieterseite erfolgt:
Streitigkeiten über Bestand und Dauer von Wohnraum- und gewerblichen Miet- sowie Pachtverhältnissen, wobei einen maßgeblichen Teil in diesem Zusammenhang die Frage nach Kündigungsmöglichkeiten, etwa wegen Eigenbedarfs einnimmt.
Haftungsstreitigkeiten z.B. Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache, Schönheitsreparaturen, Gewährleistungsfragen.
Fragen zu Mieterhöhungen z.B. Staffelmiete sowie Fragen zu den Betriebskosten.
Individuelle Gestaltung von Wohnraum- und gewerblichen Miet sowie Pachtverträgen, rechtliche Betreuung auf verwandten Gebieten, z.B. bei Kauf, Verkauf, Belastung oder Abwicklung von Immobilien.
Aus der Wohnungseigentümergemeinschaft resultierende Streitigkeiten z.B. im Rahmen der Beschlussfassung (Anfechtung), des Gebrauchs und der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und der Verwaltung.
Überprüfung von Teilungserklärungen und vertragsgestaltende Begleitung beim Abschluss derselben.