Rechtsanwalt Christian Stalter ist seit 2007 auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bereits seit seinem Eintritt in die Kanzlei 1996 ist RA Christian Stalter in allen Rechtsgebieten mit Bezug zum Straßenverkehr tätig. Hierzu zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:
Abwicklung von Verkehrsunfälle einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Haushaltsführungsschaden, Kapitalisierung und Abfindung zukünftiger Ansprüche), aber auch der Abwehr solcher Ansprüche (Vertretung der Versicherungsunternehmen); Kaskoversicherungsfälle; Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol im Straßenverkehr, Führerscheinentzug, Fahrverbot sowie sonstigen Strafsachen mit verkehrsrechtlichen Bezug; Autokauf, Fahrzeugreparatur und Leasing; Fahrtenbuchanordnungen